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Ilm-Kreis Immobilien
Kohlenmarkt 12, 99310 Arnstadt

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Baulücke in Ilmenau OT Möhrenbach 1.646 m², positive Bauvoranfrage

Eckdaten

  • Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
  • Lage 98693 Möhrenbach
  • Kaufpreis 26.000,00
  • Grundstück ca. 1.646
  • Bezugstermin 01.01.2023
  • Bebaubar nach Nachbarbebauung
  • Erschließung Teilweise erschlossen
  • Kurzfristig bebaubar ja
  • Fahrzeit Hauptbahnhof 10 min
  • Fahrzeit nächste Autobahnauffahrt 10 min
  • Fahrzeit nächster Flughafen 45 min
  • Immobilien-ID 932
  • Provision 3.998,40 € incl. MwSt.

Immobilie

Haftungsausschluss: Die Angaben in den Unterlagen, Gutachten, Exposès, etc. beruhen auf den uns überlassenen Informationen durch Dritte. Wir können für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, trotz umfangreicher Recherchen unsererseits, keine Haftung übernehmen. Irrtümer und Änderung der Informationen behalten wir uns vor. Wichtige Zahlen und Informationen sind am Objekt zu überprüfen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Baugrundstück Zur Hohen Tanne, Möhrenbach

Grundstücksgröße: 1.646 m², Hanglage
Flur 3, Flurstücke 1037 (440 m² Bauland) und 1041 (1.206 m²- Außenbereich)
Kaufpreis: 56.000 €
Kaufnebenkosten: ca. 8.534,00 €
– Notar- und Gerichtskosten ca. 1,6 % – 896,00 €
– Grunderwerbsteuer 6,5 % – 3.640,00 €
– Maklerprovision 3.998,40 € (incl. MwSt.)
Erschließung:
– Strom, Gas, Wasser, asphaltierte Straße,
– vollbiologische Kleinkläranlage muss vom Käufer errichtet werden, da kein Abwasserkanal vor Ort liegt.

Möglicher zeitlicher Ablauf:
– Beurkundung des Kaufvertrages (ab Kaufvertragsabschluss kann Käufer bauvorbereitende
Maßnahmen treffen (z.B. Bauantrag stellen) – „Baggern“ oder Ähnliches aber erst ab
Übergabe
– In ca. 8-10 Wochen nach Beurkundung kommt die schriftliche Kaufpreisfälligkeit vom Notariat
– nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe des Grundstücks (ab dann
kann auch gebaggert werden)
Bebauung: mit Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus
Auszug aus dem Bescheid zur Bauvoranfrage (vom 01.11.2022):
– Bebauung nach §34 Baugesetzbuch (Der Baukörper muss sich in das Bild der vorhandenen
Bebauung anpassen (kein „Wolkenkratzer“ oder 3 stöckiges Mehrfamilienhaus möglich!)
– kein Abwasserkanal vorhanden, somit Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage
notwendig
– Straßenfront: ca. 19 m (aus amtl. Flurkarte mit einfachem Lineal gemessen, bitte vor Ort prüfen!)

Lage

Ortslage

Bebaubarkeit

nach § 34 Baugesetzbuch … in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt und gesichert sit…"

Erschließung

– Strom, Gas, Wasser, asphaltierte Straße vorhanden
– vollbiologische Kleinkläranlage muss vom Käufer errichtet werden, da kein Abwasserkanal vor Ort liegt

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